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Rheumamedikamente und Schwangerschaft. Was ist erlaubt, was verboten?


BERLIN - Die Rheumatikerin sollte möglichst nicht ungeplant schwanger werden. Denn schon drei bis sechs Monate vor der Konzeption sollten zytostatische Medikamente wie Methotrexat, Azathioprin oder Cyclophosphamid abgesetzt werden.
Das neue Basistherapeutikum Leflunomid muss wegen seiner potenziell schädigenden Wirkung auf das ungeborene Kind sogar aktiv mit Hilfe von Cholestyramin ausgewaschen werden, sonst verbleibt es zwei Jahre im Körper, warnte Professorin Dr. Erika Gromnica-Ihle, Rheumklinik Berlin-Buch, beim Kongress "Chancen und Defizite in der Rehabilitation Rheumakranker".
Nichtsteroidale Antirheumatika, Kortikosteroide und Chloroquin/Hydroxychloroquin brauchen nicht prophylaktisch abgesetzt zu werden und sind auch während der Schwangerschaft in Maßen erlaubt. Voltaren darf in niedriger Dosis verabreicht werden, allerdings nur bis zur 32. Woche, weil sonst eine Geburtsverlängerung und eine stärkere Blutungsneigung drohen. Die neuen COX-2-Inhibitoren sind in der Schwangerschaft nicht zugelassen. Patientinnen, die schwanger werden wollen, sollten diese Medikamente vorher absetzen. Für TNF-alpha-Blocker gibt es noch keine Daten dazu, sie sind derzeit bei Schwangerschaft absolut kontraindiziert.
Während der Stillzeit kann die Patientin nichtsteroidale Antirheumatika und Kortikosteroide einnehmen. Werden Basismedikamente erforderlich, muss sie jedoch abstillen.

(J.Rautenstrauch - Pressereferentin Kompetenznetz Rheuma)



Datum:  04.04.2002


 
 
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